Friseur/in [für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf]
Friseure und Friseurinnen arbeiten in Friseursalons, bei Interesse und entsprechenden Fähigkeiten auch im Kosmetikbereich oder im Beauty-Center.
Friseur/in ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Zwischen- und Abschlussprüfung werden vor der Handwerkskammer abgelegt, die Ausführung der Prüfungen obliegt der Hamburger Friseurinnung.
Voraussetzungen: Freude am gestalterischen Umgang mit Haaren ist ein absolutes Muss für diesen Beruf, aber auch das Interesse an Mode und Modeströmungen. Auch Kommunikationsfreude ist wichtig: Typberatung, neueste Mode und Gespräche über Politik bis zur Familie werden von dem Friseur und der Friseurin erwartet. Besonders wichtig ist deshalb die Fähigkeit, den Kundinnen und Kunden zuzuhören. Körperliche Anstrengungen müssen sie aushalten können, denn sie stehen den Großteil des Tages.
Ausbildungsinhalte:
Ablauf der Ausbildung:
Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbedarf
Eine Ausbildung im BBW ist eine staatliche Leistung nach dem Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen vom Anbieter
Abschluss: | Friseur/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 05.07.22) |
Förderungsart: | Rehabilitation (beruflich) |
Zielgruppe: | Menschen mit Behinderung (Teilnehmende) |
Unterrichtsart: | Präsenzunterricht |
Abschlussart: | Ausbildung (für Menschen mit Behinderung) |
ESCO-Synonym: | Friseur/in (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 05.07.22) |
Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:
Zeiten | Art | Preis | Ort |
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01.08.24 Beginnt jährlich dauerhaftes Angebot Mo., Di., Mi., Do. und Fr. dauerhaftes Angebot |
Präsenzunterricht | kostenlos | Reichsbahnstraße 53+55 22525 Hamburg-Eidelstedt |