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Institutsabschluss (privatrechtlich)

Institutsabschlüsse für Weiterbildung werden vom Bildungstrager entwickelt und geprüft. Sie dienen überwiegend der Aufstiegsfortbildung und sind im zeitlichen Umfang und der Form sehr viel flexibler als Ausbildungsabschlüsse.

Institutsabschlüsse werden auch als "freie Abschlüsse" bezeichnet - in Abgrenzung zu staatlich geregelten Abschlüssen.