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Integrationskurs mit Alphabetisierung

Der 1000 bzw. 1300 Unterrichtsstunden umfassende Integrationskurs mit Alphabetisierung richtet sich an Migranten, die das lateinische oder ihr eigenes Alphabet nicht oder nicht ausreichend beherrschen und daher zu Beginn des Spracherwerbsprozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodischdidaktischen Förderung bedürfen. Im Alphabetisierungskurs wird angestrebt, dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung der Teilnehmenden möglichst nah zu kommen

Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Integrationskurses mit Alphabetisierung und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte
und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.
Der Integrationskurs mit Alphabetisierung schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.

Zugang

Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:

  • Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
  • Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

o Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu
erwarten ist.
o Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
o Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Personalausweis
  • Meldebestätigung
  • Bestätigung über die Teilnahme am Integrationskurs vom Jobcenter im Original
  • Bestätigung über die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs von der Ausländerbehörde im Original
  • Aktuelle Bescheide über Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld
Förderungsart: Integrationskurs mit Alphabetisierung (Kostenübernahme durch das BAMF)
Zielgruppe: Migranten/-innen (Teilnehmende)
Unterrichtsart: Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal: A1 (Sprachniveau, Eingangsstufe)
A2 (Sprachniveau, Grundstufe)
B1 (Sprachniveau, Mittelstufe)

Zeiten, Orte

Für dieses Angebot sind momentan 2 Durchführungen bekannt:

ZeitenArtPreisOrt
Termin noch offen
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
10:00 - 14:30 Uhr
Ganztägig
Präsenzunterricht

bei Selbstzahlung Preis auf Anfrage
Kieler Straße 208
22525 Hamburg-Eimsbüttel
Termin noch offen
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
10:00 - 14:15 Uhr
Ganztägig
Präsenzunterricht
s.o.

bei Selbstzahlung Preis auf Anfrage
Am Veringhof 11 - 13
21107 Hamburg-Wilhelmsburg
Anbieteradresse
KOM gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung mbH
Kieler Straße 212
22525 Hamburg-Eimsbüttel
Tel: 040 / 319 91 60-11
Fax: 040 / 319 91 60-40
Kontakt: Frau Lopes, 9:00 - 15:00 Uhr
www.kom-bildung.de
info@kom-bildung.de

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