Gemäß § 71 SGB XI (vergleichbare Regelungen in SGB V) in Verbindung mit den auf der Grundlage von § 80 SGB XI erlassenen Regelungen müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen/-dienste unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen.
Teilnahmevoraussetzungen
Neben einer einschlägigen Berufsausbildung - Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege und evtl. Heilerziehungspflege/Heilerziehung und einschlägiger Berufspraxis von 2 Jahren in den letzten Jahren (zum Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns) wird eine mindestens 460 UE umfassende Leitungsqualifikation mit festgelegten inhaltlichen Bereichen gefordert. Mit dieser Fortbildung erfüllen Sie diese Anforderung.
Inhalte u.a.
Abschluss Verantwortliche Pflegefachkraft - Pflegedienstleitung
Abschluss: | Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) |
Unterrichtsart: | Präsenzunterricht |
ESCO-Synonym: | Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) |
Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:
Zeiten | Art | Preis | Ort |
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Beginnt halbjährlich dauerhaftes Angebot Fr. und Sa. 15:30 - 20:30 Uhr dauerhaftes Angebot |
Wochenende Präsenzunterricht |
4900 € | Barmbeker Straße 4b 22303 Hamburg-Winterhude |