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Beschl. Grundqualifikation nach BKrFQG

Warum beschl. Grundqualifikation?
Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer die nach dem 09.09.2009 die Fahrerlaubnis der Klassen C1,C1E,C,und CE erworben haben und die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen.

Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung beinhaltet alle Themen laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV Anlage 1 (Liste der Kenntnisbereiche) und wird mit einer Ausbildungsbescheinigung dokumentiert.

Prüfung
Die Qualifikation zum Kraftfahrer im gewerblichen Güter- bzw. Personenkraftverkehr wird durch eine Prüfung vor der IHK erworben.
Ohne diese Qualifikation dürfen gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der FS-Klassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE vom Fahrer nicht durchgeführt und vom Unternehmer nicht angeordnet werden.

Dauer der Ausbildung
5 Wochen, danach Prüfung durch die IHK Lübeck

Maßnahme Nummer 111/19/2014 Modul 12

Weitere Infos beim Anbieter

Zertifikat: Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung)
Förderungsart: Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
Unterrichtsart: Präsenzunterricht
Abschlussart: Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)

Zeiten, Orte

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrt
02.05.24
Beginnt laufend
dauerhaftes Angebot
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
08:30 - 15:45 Uhr
dauerhaftes Angebot
Ganztägig
Präsenzunterricht
2730 €
kostenlos per Bildungsgutschein
Johannes-Gutenberg-Straße 1
22941 Bargteheide
Anbieteradresse
Ausbildungszentrum für Logistik und Verkehr GmbH
Johannes-Gutenberg-Straße 1
22941 Bargteheide
Tel: 04532 / 288 60 0
Fax: 04532 / 288 60 17
www.alv-nord.de
info@alv-nord.de

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Allgemeine Fragen zur Weiterbildung
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