Führer* kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Gefahrgütern müssen eine gültige ADR-Karte besitzen. Nur die Absolvierung eines ADR-Basiskurses berechtigt zur Durchführung solcher Transporte
für Stück- und Schüttgüter.
Für die Beförderung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge der Klassen 1, 7 und Tank sind zusätzliche Aufbaukurse erforderlich.
ADR-Karten haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung eines Fortbildungskurses um weitere 5 Jahre verlängert werden. Der Fortbildungskurs muss innerhalb von 1 Monat vor Ablauf absolviert werden.
Zertifikat: | ADR-Bescheinigung (Gefahrguttransport) |
Förderungsart: | Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) |
Unterrichtsart: | Präsenzunterricht |
Sonstiges Merkmal: | Fortgeschrittene (Lernzielniveau) |
Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:
Zeiten | Art | Preis | Ort |
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Termin noch offen dauerhaftes Angebot Sa. 08:30 - 16:30 Uhr dauerhaftes Angebot |
Wochenende Präsenzunterricht |
207 € kostenlos per Bildungsgutschein |
Bullerdeich 36 20537 Hamburg-Hammerbrook |