Führer kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Gefahrgütern müssen eine gültige ADR-Bescheinigung besitzen. Nur die Absolvierung eines ADR-Basiskurses berechtigt zur Durchführung solcher Transporte
für Stück- und Schüttgüter.
Für die Beförderung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge der Klassen 1, 7 und Tank sind zusätzliche Aufbaukurse erforderlich.
ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die Auffrischungsschulung muss innerhalb von 1 Monat vor Ablauf absolviert werden.
Zertifikat: | ADR-Bescheinigung (Gefahrguttransport) |
Förderungsart: | Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) |
Unterrichtsart: | Präsenzunterricht |
Sonstiges Merkmal: | Fortgeschrittene (Lernzielniveau) |
Für dieses Angebot sind momentan 2 Durchführungen bekannt:
Zeiten | Art | Preis | Ort |
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07.06.24 - 08.06.24 Fr. und Sa. 08:30 - 16:45 Uhr |
Wochenende Präsenzunterricht |
268 € kostenlos per Bildungsgutschein |
Bullerdeich 36 20537 Hamburg-Hammerbrook |
08.11.24 - 09.11.24 Fr. und Sa. 08:30 - 16:45 Uhr |
s.o. | 268 € kostenlos per Bildungsgutschein |
s.o. |