Führer* kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Gefahrgütern müssen eine gültige ADR-Karte besitzen. Nur die Absolvierung eines ADR-Basiskurses und die bestandene IHK-Prüfung berechtigt zur Durchführung solcher Transporte für Stück- und Schüttgüter.
Für die Beförderung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge der Klassen 1, 7 und Tank sind zusätzliche Aufbaukurse erforderlich.
Extra-Hinweise
ADR-Karten haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Zertifikat: | ADR-Bescheinigung (Gefahrguttransport) |
Förderungsart: | Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) |
Unterrichtsart: | Präsenzunterricht |
Sonstiges Merkmal: | Auffrischung (Lernzielniveau) |
Für dieses Angebot sind momentan 2 Durchführungen bekannt:
Zeiten | Art | Preis | Ort |
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20.04.24 - 27.04.24 Sa. |
Wochenende Präsenzunterricht |
215 € kostenlos per Bildungsgutschein |
Bullerdeich 36 20537 Hamburg-Hammerbrook |
24.05.24 - 25.05.24 Fr. und Sa. |
s.o. | 215 € kostenlos per Bildungsgutschein |
s.o. |