Gepr. Industriefachwirt/in
Inhalte:
Geprüfte Industriefachwirte sind qualifiziert, in Industrieunternehmen Fach- und Führungsaufgaben in den Bereichen Einkauf, Produktion, Marketing und Vertrieb oder auch im Finanz- und Rechnungswesen und der Personalentwicklung wahrzunehmen. Industriefachwirte arbeiten in industriellen Betrieben unterschiedlichster Branchen - vom Fahrzeugbau über die Nahrungsmittelherstellung bis zur Rohstoffverarbeitung. Dieses Seminar bereitet Sie auf die Abschlussprüfung zum/zur Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK) vor der Handelskammer Hamburg vor.
Ziele:
Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr.Industriefachwirt/-in vor der Handelskammer Hamburg. Als Industriefachwirt/-in können Sie sich zum/zur gepr.Betriebswirt/-in IHK weiterqualifizieren.
Als Industriefachwirt/-in haben Sie die kaufmännische Verantwortung in Industrieunternehmen, übernehmen die Leitung einer Abteilung in einem Industrieunternehmen und überwachen die betriebswirtschaftlichen Vorgaben für die Produktion
Zudem treffen Sie Entscheidungen über die Beschaffung und den Absatz, übernehmen die Personalverantwortung Ihrer Mitarbeiter, treffen Marketingentscheidungen sowie Entscheidungen über die Produktion.
Mit diesem Abschluss erhalten Sie Hochschulzugangsberechtigung: Meistern und Gleichgestellten (Fachwirte/Fachkaufleute mit Abschluss) wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
Der Abschluss der Fortbildung ist nach dem Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) auf der Stufe 6 (Bachelor-Niveau) anerkannt. -
Voraussetzungen: Auszug aus der Verordnung: (1) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4.eine mindestens dreijährige Berufspraxis (2) Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1.das Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2.im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirtes und einer Geprüften Industriefachwirtin haben.
Abschluss: IHK Abschluss
Abschluss: | Fachwirt/in - Industrie (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) |
Förderungsart: | BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) |
Unterrichtsart: | Präsenzunterricht Web-Seminar |
ESCO-Synonym: | Fachwirt/in - Industrie (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) |
Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:
Zeiten | Art | Preis | Ort |
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04.03.24 - 21.11.25 dauerhaftes Angebot Mo. und Mi. dauerhaftes Angebot |
Web-Seminar Präsenzunterricht |
4650 € | Heinrich-Grone-Stieg 4 20097 Hamburg-Hammerbrook |