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Rehabilitation (beruflich)

Wenn gesundheitliche Einschränkungen verhindern, dass Menschen ihren bisherigen Beruf ausüben können, gibt es Unterstützung durch die berufliche Rehabilitation.
Gesetzlich heißt das heute „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA, § 49 ff. SGB IX).

Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen und eine passende berufliche Tätigkeit zu ermöglichen.

Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:

  • Umschulung, Fortbildung oder Anpassungsqualifizierung
  • Berufsvorbereitung oder Schulabschlüsse
  • Technische Hilfen am Arbeitsplatz
  • Unterstützung durch Arbeitgeber
  • Assistenz, Jobcoaching und digitale Hilfsmittel

Zusätzlich können Übergangsgeld, Fahrtkosten oder Lehrgangsgebühren übernommen werden.

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die Maßnahme individuell geeignet und erfolgversprechend ist. Betroffene können ihre Wünsche und Vorstellungen bei der Auswahl einbringen.

core10/box-black.gif Allgemeinere Hinweise

Angebote zum Merkmal

Rechercheziele  
 •  Rehabilitation (beruflich, 75 Kurse zur Förderung)
Erstellt 2025-12-15 08:52:25 in 0,035 s

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia