Wenn gesundheitliche Einschränkungen verhindern, dass Menschen ihren bisherigen Beruf ausüben können, gibt es Unterstützung durch die berufliche Rehabilitation.
Gesetzlich heißt das heute „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA, § 49 ff. SGB IX).
Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen und eine passende berufliche Tätigkeit zu ermöglichen.
Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:
Zusätzlich können Übergangsgeld, Fahrtkosten oder Lehrgangsgebühren übernommen werden.
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die Maßnahme individuell geeignet und erfolgversprechend ist. Betroffene können ihre Wünsche und Vorstellungen bei der Auswahl einbringen.
Allgemeinere Hinweise
| Rechercheziele | ||
| • Rehabilitation (beruflich, 75 Kurse zur Förderung) |
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