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Fachpraktiker/in für Bäcker (§66 BBiG/§42m HwO)

Fachpraktiker/in für Bäcker ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung wird im Bäckerhandwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Bäcker/in. (Quelle: BERUFENET)

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

Rechercheziele  
 •  Fachpraktiker/in für Bäcker (§66 BBiG/§42m HwO) (Ausbildungsberuf (BBiG), Abschluss) Prüfung: Handwerkskammer
Erstellt 2024-04-23 13:38:49 in 0,027 s

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