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Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42m HwO)

Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 3-jährige Ausbildung wird in Holz be- und verarbeitenden Betrieben oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an den anerkannten Ausbildungsberufen Tischler/in und Holzmechaniker/in.
Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.
Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). (Quelle: BERUFENET)

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

Rechercheziele  
 •  Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42m HwO) (Ausbildungsberuf (BBiG), 1 Kurs zum Abschluss) Prüfung: Handwerkskammer
Erstellt 2024-04-26 12:37:36 in 0,028 s

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia