Musikfachwirt/in ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung gemäß den Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammern geregelt ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. (Quelle: BERUFENET)
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | ||
• Fachwirt/in - Musik (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK, Abschluss) |
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