Notarfachwirt/in ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung durch Notar- oder Rechtsanwaltskammern bzw. die Ländernotarkasse geregelt ist. Je nach rechtlicher Regelung kann die Teilnahme an einem Lehrgang für die Prüfungszulassung verpflichtend sein. Auch eine Zwei-Stufen-Weiterbildung ist möglich: An eine erste Stufe mit dem Abschluss Notarfachassistent/in kann die zweite Stufe mit dem Abschluss Notarfachreferent/in angeschlossen werden. (Quelle: BERUFENET)
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | ||
• Fachwirt/in - Notariat (Prüfung durch Notar- oder Rechtsanwaltskammern bzw. die Ländernotarkasse geregelt, 2 Kurse zum Abschluss) |
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