Nachqualifizierung bezeichnet den nachträglichen Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses. Die Zielgruppe sind an- und ungelernte Erwachsene mit Berufserfahrung, die ihre Berufs- und Arbeitsmarktchancen verbessern wollen.
Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung
Wenn die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Externenprüfung gegeben sind, kann langjährige Berufserfahrung (1,5-fache Dauer der regulären Ausbildungszeit) eine Berufsausbildung ersetzen und eine Teilnahme an der Abschlussprüfung ist möglich. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden für viele der Ausbildungsberufe spezielle Lehrgänge angeboten.
Pflegeberufe
Auch im Gesundheitswesen arbeiten viele Menschen ohne Berufsabschluss. Zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen werden berufsbegleitende Lehrgänge angeboten. Die Lehrgänge sind eine verkürzte Ausbildung für Menschen mit Berufserfahrung.
Abschlüsse der Beruflichen Schulen
Auch Abschlüsse der Beruflichen Schulen können als Externenprüfung nachträglich erlangt werden. Grundlage für die Zulassung ist die "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufsbildende Schulen" (APO-AT), § 42 Zulassung zur Externenprüfung. Die zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen werden in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt.
Hilfreiche Links
Übersicht der Externenprüfungen (Berufliche Schulen)
Beratung zu Nachqualifizierung im Bereich Pflege (GPA)
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia