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Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Wer wird gefördert?

Angestellte können eine Förderung erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Wohnsitz oder Beschäftigung in Hamburg: Der Wohnsitz befindet sich in Hamburg und/oder die Tätigkeit erfolgt in einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.
  • Mindestarbeitszeit: Die Beschäftigung umfasst mindestens 15 Wochenstunden und ist sozialversicherungspflichtig.
  • Qualifikationsniveau: Es liegt ein Ausbildungsabschluss vor oder die Person gilt als geringqualifiziert. Personen mit einem höheren Bildungsabschluss (z. B. Meister, Studium, Promotion) können nur unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

Selbstständige können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Wohnsitz und unternehmerische Tätigkeit in Hamburg
  • Besteuerung des Einkommens und der Umsätze in Hamburg
  • Abgeschlossene Existenzgründung
  • Haupterwerb: Die selbstständige Tätigkeit wird nicht nebenberuflich, sondern als Hauptberuf ausgeübt.

In bestimmten Fällen können erhöhte Fördersätze oder Sonderprogramme genutzt werden. Dies gilt für:

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Soloselbstständige, die ergänzende Leistungen vom Jobcenter beziehen.
  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk.
  • Personen aus der Kreativbranche in Zusammenarbeit mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft.
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijob): Eine Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen geprüft werden.

Eine Förderung ist ausgeschlossen für:

  • Beamtinnen und Beamte
  • Angestellte des öffentlichen Dienstes
  • Beschäftigte in Unternehmen der öffentlichen Hand

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Weiter- und Fortbildungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Weiterbildung wird von qualifizierten und zugelassenen Bildungsanbietern durchgeführt.
  • Die Gesamtdauer der Weiterbildung beträgt mindestens 8 Stunden.

Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- oder andere Zusatzkosten sind nicht förderfähig.

Was wird nicht gefördert?

  • Maßnahmen zum Erlangen eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses, Ausbildung, Umschulung, Studium.
  • Einzelunterricht, Einzeltraining, Coaching und Unternehmensberatung.
  • Bildungsmaßnahmen, die nicht im Sinne der aktuellen Tätigkeit liegen und somit eine berufliche Neuorientierung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ausnahmsweise eine Förderung erfolgen – bitte kontaktieren Sie vorab das Beratungsteam.

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Kontakt

zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH
Mühlendamm 61
22087 Hamburg
Hotline: 040 / 334 63 21 - 11
E-Mail: info(at)zwei-p.org
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Mo. - Do. 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Freitags 9:00-12:00 Uhr