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Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Das Projekt „Weiterbildungsbonus“ fördert gezielt kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte (ausdrücklich Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund oder Beschäftigte in Elternzeit/Alleinerziehende) sowie Selbstständige und Existenzgründer/innen - besonders, wenn keine anderen Fördermittel in Frage kommen. Unabhängig vom zeitlichen Umfang, Inhalt und Abschluss sind nahezu alle Bildungsmaßnahmen förderungsfähig. Sie müssen sich lediglich als wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd auswirken oder dazu beitragen, den digitalen Wandel zu vollziehen.

Beispiele: ein/e Angelernte/r will einen Schweißerschein machen, ein/e Handwerker/in ihr/sein Englisch verbessern, ein/e Handwerker/in will in einer Software-Schulung lernen, die digitale Schnittstelle zwischen Baustelle und Büro zu gestalten oder ein/e Anwaltsgehilfe/-in will Fachwirt/in werden.

  • Es werden Weiterbildungen mit einem Wert über 250,- € gefördert.
  • Grundsätzlich ist eine Begründung des Arbeitgebers vorzulegen.
  • Antragsteller/innen müssen in Hamburg leben oder arbeiten.
  • Der Weiterbildungsbonus muss vor Beginn eines Kurses beantragt werden.
  • Es muss ein schriftliches Angebot des Bildungsträgers zur angestrebten Weiterbildung vorliegen.

Fördermöglichkeiten

  • Beschäftigte: Die Weiterbildungskosten von Beschäftigten können mit bis zu 50% übernommen werden. Mehr.­.­.­
  • Selbstständige: Fortbildungskosten zur beruflichen Qualifizierung von (Solo-)Selbstständigen können mit bis zu 50% finanziell unterstützt werden. Geprüft wird die bestmögliche Förderung, die auch höher ausfallen kann. Mehr.­.­.­
  • Die Kreativwirtschaft: Die Kosten von Beschäftigten, (Solo-) Selbstständigen und Kleinunternehmer:innen bei Teilnahme an Coachingprogrammen der Hamburg Kreativ Gesellschaft können bis zu 90% übernommen werden. Mehr.­.­.­

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Kontakt

zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH
Mühlendamm 61
22087 Hamburg
Hotline: 040 / 334 63 21 - 11
E-Mail: info(at)zwei-p.org
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Freitags 9:00 - 13:00 Uhr