Für die Durchführung von Abschlussprüfungen sind sogenannte "zuständigen Stellen" nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) verantwortlich. Sie haben zahlreiche Beratungs- und Überwachungsaufgaben in der Berufsbildung. In der beruflichen Weiterbildung gehört hierzu vor allem die Entscheidung über die Zulassung zu Abschlussprüfungen. Zuständige Stellen sind:
Fremdenprüfung, externe Prüfung oder Nichtschülerprüfung bieten die Möglichkeit, Abschlüsse zum Beispiel der allgemeinbildenden Schulen oder auch Berufsabschlüsse später als üblich zu erlangen. Meist sind Prüfungsvoraussetzungen zu beachten, wie der Nachweis von Vorbereitungskursen oder formale Tätigkeitsnachweise.
Genauere Hinweise