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Zuständige Stelle

Für die Durchführung von Abschlussprüfungen sind sogenannte "zuständigen Stellen" nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) verantwortlich. Sie haben zahlreiche Beratungs- und Überwachungsaufgaben in der Berufsbildung. In der beruflichen Weiterbildung gehört hierzu vor allem die Entscheidung über die Zulassung zu Abschlussprüfungen. Zuständige Stellen sind:

  • die Handwerkskammern für die berufliche Bildung in Handwerksbetrieben
  • die Industrie- und Handelskammern für die Berufsbildung in anderen Gewerbebetrieben
  • die zuständigen Stellen für Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft - (zum Beispiel Landwirtschaftskammern)
  • die Kammern für die Freien Berufe
  • im öffentlichen Dienst die von den jeweils zuständigen Behörden bestimmten Dienststellen

Fremdenprüfung, externe Prüfung oder Nichtschülerprüfung bieten die Möglichkeit, Abschlüsse zum Beispiel der allgemeinbildenden Schulen oder auch Berufsabschlüsse später als üblich zu erlangen. Meist sind Prüfungsvoraussetzungen zu beachten, wie der Nachweis von Vorbereitungskursen oder formale Tätigkeitsnachweise.

core10/box-red.gif Genauere Hinweise