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AZAV

Abkürzung für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie ersetzt seit dem 1.4.12 die AZWV Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung.

Die AZAV regelt das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Zugelassene Anbieter haben dann z.B. die Möglichkeit, Weiterbildung auf Bildungsgutschein oder Aktivierungsgutschein anzubieten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia