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Fernunterricht und -studium (ZFU)

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Fernunterricht ist in Deutschland durch das Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 geregelt. Zuständig für die Überprüfung und Zulassung von Fernunterricht ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln. Ohne Zulassung durch die ZFU darf Fernunterricht in Deutschland nicht beworben werden.

Per Gesetz ist Fernunterricht definiert als: "Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen." (FernUSG § 1 Abs. 1).

Fernunterricht kann in geringem Umfang Präsenzunterricht beinhalten, der überwiegende Teil findet aber räumlich getrennt und unter freier Zeiteinteilung statt.

Neben Lehrgängen im allgemein-, berufsbildenden und Hobbybereich gibt es Vorbereitungen auf Schulabschlüsse, schulisch-staatliche Prüfungen, Aufstiegsfortbildungen und Studienabschlüsse. Grundsätzlich kann das Lernen per Fernunterricht gefördert werden, zum Beispiel mit Aufstiegs-BAföG, einige Lehrgänge können mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter finanziert werden - welche Förderung in Frage kommt, hängt vom Lehrgangsinhalt und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Zum WISY-Fernunterrichtsportal

core10/box-red.gif Genauere Hinweise

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia