Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es hat das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld abgelöst.
Die berufliche Weiterbildung wird für Empfänger/innen von Bürgergeld ab 1. Juli 2023 stärker gefördert.
Der Vermittlungsvorrang ist abgeschafft. Es gilt der Grundsatz "Ausbildung vor Aushilfsjob". Die Jobcenter vermitteln nicht mehr möglichst schnell in irgendeinen Job, sondern bemühen sich um die Vermittlung in ein langfristiges sicheres Arbeitsverhältnis.
Für eine noch intensivere Betreuung gibt es die ganzheitliche Betreuung (Coaching) als neues Angebot. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
Zudem wird auch der Zugang zu Kursen zum Erwerb von Grundkompetenzen (z. B. Lese-, Mathe-, IT-Fertigkeiten) erleichtert.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Qualifizierungsförderung zwei neue Fördermöglichkeiten als finanziellen Anreiz:
Das Weiterbildungsgeld kann auch an Teilnehmer/innen ausgezahlt werden, deren Weiterbildung schon vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat.
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