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Qualifizierungschancengesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Durch das Gesetz wird die bisherige Weiterbildungsförderung von Beschäftigten ergänzt: erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Lebensalter, Berufsabschluss und Betriebsgröße.

Die "Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!" der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wenn

  • sie geringqualifizierte Mitarbeitende zur Fachkraft weiterbilden wollen,
  • sie erfahrene Kollegen und Kolleginnen, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder neue Technologien ersetzt werden könnte, auch in Zukunft beschäftigen wollen oder
  • ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.

Die Qualifizierungsoffensive bietet Unternehmen umfassende Beratung sowie Unterstützung, insbesondere durch eine Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse.

Voraussetzung ist, dass eine Weiterbildung im Umfang von insgesamt mehr als 120 Stunden angestrebt wird und die Maßnahme sowie ihr Träger für die Förderung zugelassen sind. Hinsichtlich der Schulungszeiten besteht Flexibilität (z.B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend…).

Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen zur Qualifizierungsoffensive WEITER.­BILDUNG!