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Aufstiegs-BAföG (Hamburg)

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – u.a. Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in oder Erzieher/in – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Kriterien für eine förderungsfähige Weiterbildung

  • baut auf eine Erstausbildung auf und bereitet auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung vor
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden; Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe werden nur in Teilzeit gefördert, müssen aber nur 200 Unterrichtsstunden umfassen
  • Dauer: in Vollzeitform nicht länger als drei Jahre und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre
  • Fernunterricht nach den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes wird gefördert

Fristen für die Antragsstellung

  • Maßnahmebeitrag: spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme
  • Prüfungsgebühren: können gegen Vorlage der Rechnung gefördert werden
  • Unterhaltsbeiträge und Kinderbetreuungskosten: jederzeit, Förderung ab Antragsmonat

Zuständig für Hamburg

Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 / 359 05 - 389
Antragsformulare

Bundesweite Info-Hotline:

Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei)

Erklärvideo des Bundesministerium für Bildung und Forschung

core10/box-red.gif Zusätzliche Informationen