Heilpraktiker/in ist eine Ausbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt ist. Die meisten Schulen orientieren sich jedoch an der Schulsatzung der Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände. Die Ausbildung bereitet auf die amtsärztliche Überprüfung vor, der man sich unterziehen muss, um den Beruf ausüben zu dürfen.
Je nach Lehrgangsträger können z.B. Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein. (Quelle: BERUFENET)
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
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• Heilpraktiker/in (HeilprG vom 23.12.16, 29 Kurse zum Abschluss) | Geschützte Berufsbezeichnung |
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• Heilpraktiker/in für Psychotherapie ('Kleine/r Heilpraktiker/in' - HeilprG vom 23.12.16, 27 Kurse zum Abschluss) | Geschützte Berufsbezeichnung |
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