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Beratungsstelle: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

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Die ZFU informiert über allgemein- und berufsbildende Fernlehrgänge und entscheidet über deren Zulassung.

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht

  • entscheidet über die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge
  • überprüft in der Regel im Abstand von drei Jahren den Fortbestand der Zulassungvoraussetzungen der Fernlehrgänge
  • entscheidet über die Zulassung wesentlicher Änderungen von zugelassenen Fernlehrgängen
  • registriert nicht zulassungspflichtige Fernlehrgänge
  • veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem BIBB jährlich den "Ratgeber für Fernunterricht" mit allgemeinen Informationen für Interessenten und mit dem verschlagworteten Verzeichnis aller zugelassenen Fernlehrgänge
  • veröffentlicht jährlich ein amtliches Mitteilungsblatt mit dem Verzeichnis der nach § 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge, Verzeichnissen von Hobby- und Ergänzungslehrgängen, der Liste aller Fernlehrinstitute und weiteren aktuellen Informationen
  • erteilt Auskünfte und erstellt Kurzbeschreibungen zu allen Fernlehrgängen im Sinne des Gesetztes
  • beobachtet und fördert die Entwicklung des Fernunterrichts in Deutschland
  • berät die Länder in Fragen des Fernunterrichts
Adresse: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Telefon: 0221 / 921 207-0
Fax: 0221 / 921 207-20
EMail: poststelle @ zfu.nrw.de
Der Anbieter im Internet: http://www.zfu.de
Sonstiges Merkmal: Überregionale Beratungsstelle
Anbieter-Nr.: 716