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Beratungsstelle: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Die ZFU informiert über allgemein- und berufsbildende Fernlehrgänge und entscheidet über deren Zulassung.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
- entscheidet über die Zulassung oder das Versagen der Zulassung aller zulassungspflichtigen Fernlehrgänge
- überprüft in der Regel im Abstand von drei Jahren den Fortbestand der Zulassungvoraussetzungen der Fernlehrgänge
- entscheidet über die Zulassung wesentlicher Änderungen von zugelassenen Fernlehrgängen
- registriert nicht zulassungspflichtige Fernlehrgänge
- veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem BIBB jährlich den "Ratgeber für Fernunterricht" mit allgemeinen Informationen für Interessenten und mit dem verschlagworteten Verzeichnis aller zugelassenen Fernlehrgänge
- veröffentlicht jährlich ein amtliches Mitteilungsblatt mit dem Verzeichnis der nach § 12 FernUSG zugelassenen Fernlehrgänge, Verzeichnissen von Hobby- und Ergänzungslehrgängen, der Liste aller Fernlehrinstitute und weiteren aktuellen Informationen
- erteilt Auskünfte und erstellt Kurzbeschreibungen zu allen Fernlehrgängen im Sinne des Gesetztes
- beobachtet und fördert die Entwicklung des Fernunterrichts in Deutschland
- berät die Länder in Fragen des Fernunterrichts
Adresse: | Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Peter-Welter-Platz 2 50676 Köln |
Telefon: | 0221 / 921 207-0 |
Fax: | 0221 / 921 207-20 |
EMail: | poststelle @ zfu.nrw.de |
Der Anbieter im Internet: | http://www.zfu.de |
Sonstiges Merkmal: | Überregionale Beratungsstelle |
Anbieter-Nr.: | 716 |