Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. (Quelle: BERUFENET)
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | ||
• Fachkraft - Arbeits- und Berufsförderung (PrüfO vom 09.12.19, Abschluss) |