Brandschutzfachkraft ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung gemäß den Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammern geregelt ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. (Quelle: BERUFENET)
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | ||
• Fachkraft - Brandschutz (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK, Abschluss) | Prüfung: Industrie- und Handelskammer |