Der Magisterabschluss ist ein alter akademischer Grad und stellt eine Alternative zum Diplom- bzw. Staatsexamen dar. In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Magister Artium (Abkürzung M. A.) als Universitätsabschluss geisteswissenschaftlicher Fächer 1960 wieder eingeführt.
Von der Kultusministerkonferenz ist er als berufsqualifizierender Abschluss anerkannt. Nach dem Magisterexamen kann eine Promotion angestrebt werden.
Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.
Rechercheziele | ||
▼ MAGISTER (Studium, 1 Kurs zum Abschluss) | Förderung: BAföG (Studium) | |
• Magister Juris | ||
• Magister Rechtswissenschaft | ||
• Magister Theologie |
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