Zu Berufsabschlüssen führen umfassende Bildungsmaßnahmen, die meist in Vollzeitunterricht stattfinden. Ihre Bedeutung wird dannach unterschieden, wer die Prüfungsordnung festlegt.
Ausbildungsmodule sind zumeist Teilabschnitte einer Berufsausbildung oder Fortbildung. Sinn der Modularisierung von Kursen ist es, die Module bedarfsgenauer auch einzeln belegen zu können - sofern es nicht auf den Abschlusstitel ankommt. Den gibt es nur, wenn alle Module der Aus- oder Fortbildung erfolgreich absolviert wurden.
Vorbereitungs- und Orientierungsangebote sind den verschiedenen WISY-Themenbereichen der Ausbildungen in einem gemeinsamen ersten Kapitel vorangestellt. Sie sind vom Zeitumfang deutlich kürzer, da sie nur der fundierten Wahl vor dem Start der eigentlichen Aus- oder Fortbildung dienen.
Umschulungen sind eine Finanzierungsform für gesetzliche Berufsausbildungen, die i.d.R. nicht auf eine Erstausbildung für Jugendliche zielen, sondern die auf die besonderen Bedürfnisse von Erwachsenen zugeschnitten sind, die meist schon eine Ausbildung haben.
Fort- bzw. Weiterbildungsberufe sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Inhalte, Ziele, Anforderungen und Prüfungsverfahren und -voraussetzungen werden von zuständigen Stellen festgelegt, die auch die Prüfungsausschüsse einrichten.
Rechtlich geschützt sind die Berufsbezeichnungen von Aus-, Fort- bzw. Weiterbildungsberufen auf Gesetzesgrundlage. Sie sind oft erkennbar an den gesetzlich geschützten Attributen "staatlich geprüft" ("staatl. gepr."), "staatlich anerkannt".
Genauere Hinweise
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